Die Expertenschätzung türkischer Immobilien ist nicht mehr für alle verpflichtend
Kürzlich hat die Türkei die Gesetzgebung zur obligatorischen Begutachtung von Immobilien für ausländische Käufer geändert. Früher mussten alle ausländischen Käufer eine Gutachten anfordern, um ihre Interessen zu schützen, indem alle rechtlichen Aspekte des Objekts offengelegt wurden, einschließlich möglicher Schulden des Verkäufers gegenüber staatlichen Stellen und anderer Nuancen. Die Bewertung konnte nur durch lizenzierte Unternehmen der Bankenregulierungsbehörde (BDDK) durchgeführt werden.
Laut den neuen Änderungen ist eine Gutachten nun nur erforderlich, wenn ein Ausländer Immobilien mit dem Ziel kauft, die türkische Staatsbürgerschaft zu erhalten. In solchen Fällen muss das Gutachten vor dem Abschluss des Geschäfts beim Grundbuchamt der Türkei eingereicht werden. Das türkische Außenministerium behält sich ebenfalls das Recht vor, einen Bewertungsbericht anzufordern, wenn es dies für notwendig erachtet.
Immobilienpreise in der Türkei sind im letzten Jahr um fast 50% gestiegen
Laut dem Türkischen Statistischen Institut (TÜIK) zeigten die Wohnungsverkäufe in der Türkei im Mai 2024 einen signifikanten Anstieg von 46% im Vergleich zum Vormonat, obwohl sie im Vergleich zum Vorjahr um 2% zurückgegangen sind. Insgesamt wurden 110.588 Wohneinheiten verkauft, was 3,4% weniger ist als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.
Wichtige Daten für Mai 2024:
Verkaufsvolumen nach Regionen:
Istanbul: 18.814 Häuser
Ankara: 9.861 Häuser
Antalya: 6.305 Häuser
Preisanstieg bei Immobilien:
Jährlicher Preisanstieg: 48,47%
Realer jährlicher Anstieg (nach Inflationsanpassung): um 14% gesunken
Monatlicher realer Anstieg: um 3% gesunken
Mieten:
Jährlicher Anstieg der Mieten: 54%
Realer jährlicher Anstieg (nach Inflationsanpassung): um 11% gesunken
Preisanstieg in Ankara:
Nominaler Preisanstieg: 55,3% im Jahresvergleich
Realer Preisanstieg: um 10% gesunken
Trotz des allgemeinen Anstiegs der Immobilienkosten verlangsamt sich das Wachstumstempo. Dies spiegelt sich auch in den realen Werten wider, die unter Berücksichtigung der Inflation sowohl im Jahres- als auch im Monatsvergleich einen Rückgang zeigen.