Gesetz über Tagesmiete in der Türkei: 100-Tage-Regelung im Jahr 2026
Beginnen wir mit dem Wichtigsten: Das Gesetz, um das es hier geht, ist weder ein Gesetzentwurf noch eine Initiative, die noch „geprüft“ wird. Das Gesetz Nr. 7464 „Über die Vermietung von Wohnimmobilien zu touristischen Zwecken“ wurde am 25. Oktober 2023 verabschiedet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft. Alle nachfolgenden Bestimmungen sind bereits geltendes Recht und keine Prognose für die Zukunft.
Dieses Gesetz kam nicht aus dem Nichts: Die türkische Hotelbranche hatte sich seit Langem über das unkontrollierte Wachstum von Kurzzeitvermietungen über Airbnb und ähnliche Plattformen beschwert. Gleichzeitig sahen sich die Gemeinden mit Konflikten zwischen dauerhaft in Wohngebäuden lebenden Bewohnern und dem Zustrom von Touristen in denselben Gebäuden konfrontiert. Das Gesetz war ein Versuch, in diesem Bereich für mehr Ordnung zu sorgen.
Was gilt laut Gesetz als Kurzzeitvermietung?
Gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 7464 gilt die „Vermietung zu touristischen Zwecken“ als Vermietung von Wohnimmobilien für einen Zeitraum von bis zu 100 Tagen pro Mietperiode. Überschreitet die Mietdauer 100 Tage, fällt die Vermietung nicht mehr unter dieses Gesetz und unterliegt den üblichen Regelungen für langfristige Wohnraummietverhältnisse.
Einfach gesagt: Wenn Sie eine Wohnung an Touristen für eine Woche, zwei Wochen, einen Monat oder sogar drei Monate vermieten, handelt es sich im Sinne des Gesetzes um eine Kurzzeitvermietung. Bei einer Vermietung für sechs Monate oder ein Jahr gelten andere Regeln.
Lizenz: Wer benötigt sie und warum?
Um eine Immobilie für bis zu 100 Tage legal zu vermieten, muss der Eigentümer eine spezielle Genehmigung — eine Lizenz für touristische Vermietung — beantragen, die vom türkischen Ministerium für Kultur und Tourismus ausgestellt wird. Die Beantragung erfolgt über das e-Devlet-Portal. Die Lizenz ist an die konkrete Wohnung und nicht allgemein an den Eigentümer gebunden.
Eine weitere wichtige Voraussetzung wird häufig übersehen: Befindet sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage (site, apartman), ist für die Erteilung der Lizenz ein einstimmiger Beschluss der Eigentümerversammlung (kat malikleri toplantısı) erforderlich, der die touristische Nutzung der konkreten Wohnung genehmigt. Einstimmig bedeutet, dass bereits ein einziger Nachbar, der dagegen stimmt, die Erteilung der Genehmigung für die betreffende Immobilie verhindern kann. Dies ist eines der am meisten unterschätzten Details des Gesetzes: Wer eine Wohnung zur Kurzzeitvermietung kauft, sollte daher bereits im Vorfeld klären, wie das jeweilige Gebäude mit touristischer Vermietung umgeht.
Temporäre Übergangsgenehmigungen, die in der ersten Phase der Einführung des Gesetzes nach einem vereinfachten Verfahren erteilt wurden, verloren am 31. Dezember 2024 ihre Gültigkeit. Heute gilt ausschließlich das reguläre, dauerhafte Genehmigungsverfahren.
Strafen bei Verstößen
Die Sanktionen des Gesetzes sind erheblich und keineswegs nur symbolisch: Für den ersten Verstoß — die Vermietung ohne Lizenz — beträgt die Geldstrafe 100.000 türkische Lira pro Objekt. Wird der Verstoß innerhalb von 15 Tagen nicht behoben und die Tätigkeit fortgesetzt, erhöht sich die Strafe auf 500.000 türkische Lira. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe bis zu 1.000.000 türkische Lira betragen. Eine zusätzliche Geldstrafe von 100.000 türkischen Lira ist vorgesehen, wenn am Eingang des Objekts kein Hinweisschild über das Vorhandensein der Lizenz angebracht ist. Wird auch dieser Verstoß innerhalb von 15 Tagen nicht behoben, erhöht sich die Strafe auf 500.000 Lira.
Die Beträge sind in türkischen Lira angegeben und nicht willkürlich indexiert. Bei der Investitionsplanung empfiehlt es sich, die aktuell geltenden Beträge bei einem Rechtsanwalt oder lizenzierten Betreiber zu überprüfen, da die Höhe der Verwaltungsstrafen in der Türkei regelmäßig durch untergeordnete Rechtsvorschriften angepasst wird.
Was bedeutet das in der Praxis für Eigentümer?
Das Modell „Ich kaufe eine Wohnung und vermiete sie einfach über Airbnb ohne zusätzlichen Papierkram“ ist seit 2024 rechtlich nicht mehr zulässig. Das bedeutet jedoch nicht, dass Kurzzeitvermietungen unrentabel geworden sind — sie gehören nach wie vor zu den ertragreichsten Vermietungsmodellen an der türkischen Ferienküste. Allerdings handelt es sich inzwischen um eine regulierte Tätigkeit, die eine ordnungsgemäße Genehmigung und Registrierung erfordert, und nicht mehr nur um eine Online-Anzeige.
Genau deshalb gehören die Lizenzierung und die Registrierung der Gäste zu den wichtigsten Aufgaben, die Eigentümer an Hausverwaltungen übertragen: Genehmigungen beantragen, deren Gültigkeit überwachen und jeden Gast über das Kimlik-Bildirim-System registrieren. Diese routinemäßigen Prozesse bergen Fehlerpotenzial, wenn man sie nur gelegentlich und ohne Erfahrung selbst durchführt.
Wie arbeitet Qoople damit?
Bei Qoople übernehmen wir die Beantragung der Lizenzen und die Registrierung der Gäste als Teil unseres Standardpakets für die Immobilienverwaltung. Eigentümer müssen sich weder selbst mit dem e-Devlet-Verfahren auseinandersetzen noch Unterschriften von Nachbarn im Gebäude sammeln. Unser Team prüft bereits bei der Auswahl einer Immobilie für eine Investition, ob eine touristische Kurzzeitvermietung in der jeweiligen Wohnanlage zulässig ist — damit nicht erst nach dem Kauf festgestellt wird, dass das Gebäude keine Kurzzeitvermietung erlaubt.
FAQ
Seit wann gilt das Gesetz zur Kurzzeitvermietung in der Türkei?
Das Gesetz Nr. 7464 wurde am 25. Oktober 2023 verabschiedet und trat am 1. Januar 2024 in Kraft.
Was gilt nach türkischem Recht als Kurzzeitvermietung?
Die Vermietung einer Wohnimmobilie für bis zu 100 Tage pro Mietperiode gemäß Artikel 2 des Gesetzes Nr. 7464.
Ist die Zustimmung der anderen Eigentümer erforderlich, um eine Wohnung an Touristen zu vermieten?
Ja. Befindet sich die Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder einer Wohnanlage, ist ein einstimmiger Beschluss der Eigentümerversammlung erforderlich, der die touristische Vermietung der konkreten Wohnung genehmigt.
Wie hoch ist die Strafe für die Vermietung einer Wohnung ohne Lizenz in der Türkei?
Beim ersten Verstoß beträgt die Geldstrafe 100.000 türkische Lira. Wird der Verstoß innerhalb von 15 Tagen nicht behoben, erhöht sich die Strafe auf 500.000 Lira. Bei wiederholten Verstößen kann die Strafe bis zu 1.000.000 Lira betragen.
Sind die vorübergehenden Genehmigungen für Kurzzeitvermietungen noch gültig?
Nein. Das vorübergehende Übergangsverfahren für die Lizenzierung endete am 31. Dezember 2024. Derzeit gilt ausschließlich das reguläre Verfahren über das Ministerium für Kultur und Tourismus.